Entsprechend
dem deutschen Wasserhaushaltgesetz (§7) muß schadstoffhaltiges
Wasser (= Kondensat) nach den "allgemein anerkannten
Regeln der Technik" aufbereitet werden.
Demzufolge
muß auch Druckluftkondensat von Öl- und Schmutzbestandteilen
befreit werden, bevor es in das öffentliche Abwasser-Kanalnetz
eingeleitet werden kann.
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